Willkommen beim Kulturverein für Grünstadt und Umgebung

 

Unsere Ziele

Der Kulturverein für Grünstadt und Umgebung bemüht sich seit mehr als 60 Jahren, Kulturinteressierte und Künstler zusammenzuführen und zu gegenseitiger Unterstützung anzuregen. Wir bieten der Bevölkerung unserer Stadt und der Umgebung anspruchsvolle kulturelle Programme an. Der Kulturverein verfolgt keine parteipolitischen oder konfessionellen Ziele.

Unser Angebot

Der Schwerpunkt unserer Veranstaltungen liegt derzeit im Bereich der Musik.

Seit 2008 ist der Kulturverein Veranstalter der Konzertreihe Grünstadter Sternstunden. Wir bieten Künstlern aus der Region und darüber hinaus ein Forum für Programme aller Art, vom solistischen Auftritt über Kammermusik bis hin zu Sinfoniekonzerten.

Auch mit Theateraufführungen, Exkursionen und durch Tagesfahrten zu bedeutenden Kunstausstellungen, einschließlich sachkundiger Führungen, wollen wir unserer Aufgabe gerecht werden.

Eintrittspreise

Für Mitglieder des Kulturvereins gelten ermäßigte Preise an der Abendkasse, bei Abonnements und bei Ausstellungsfahrten. 

Die Preise entnehmen Sie im Einzelnen bitte der Konzert-Tabelle im Abonnementbestellformular.

Jugendliche bis 19 Jahre haben freien Eintritt, soweit bei Konzertbeginn noch Plätze frei sind.

Bei Vorlage eines gültigen Studenten- bzw. Schülerausweises an der Abendkasse erhalten Studenten und Schüler eine Ermäßigung auf den Abendpreis.

Für Behinderte mit Ausweis ist die Begleitperson frei.

 

Mitgliedschaft

Jahresbeitrag 24,00 Euro

Spenden

Wenn Sie die Künstler, die von diesen Auftrittsmöglichkeiten leben, und unsere Arbeit mit einer Spende unterstützen möchten, stellen wir Ihnen gerne eine Spendenbescheinigung aus. Unterhalb von 200 Euro genügt dem Finanzamt seit 2007 der Kontoauszug.

Konten:

Sparkasse Rhein-Haardt, BLZ: 546 512 40, Kontonummer: 10 135 515

RV-Bank Rhein-Haardt, BLZ 545 613 10, Kontonummer: 527 1240

Der Kulturverein für Grünstadt ist lt. Freistellungsbescheid des Finanzamts Frankenthal vom 10.11.2009 nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG von der Körperschaftssteuer und nach § 3 Nr. 6 GewStG von der Gewerbesteuer befreit, weil er ausschließlich und unmittelbar steuerbegünstigten gemeinnützigen Zwecken im Sinne der §§ 51 ff AO dient. Neben Spenden an den Kulturverein sind auch die Mitgliedsbeiträge steuerlich absetzbar.


 
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